E Mobilität: Beiträge für Unternehmen
Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladestationen
Das Land Südtirol unterstützt Unternehmen beim Umstieg auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und trägt so zur Weiterentwicklung moderner Mobilitätslösungen bei. Die Beiträge werden als De minimis Beihilfe in Form eines Verlustbeitrags vergeben.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Unternehmen können Zuschüsse für den Kauf oder die Langzeitmiete folgender neuer Fahrzeuge erhalten:
- batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
- BEV mit Range Extender (REX)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
- Plug‑in‑Hybride (PHEV)
- elektrische Zweiräder, Dreiräder und Leichtfahrzeuge
- Lastenräder
- private Ladeinfrastruktur (Heimladestationen)
Ein Fahrzeug gilt auch dann als „neu“, wenn es höchstens 6 Monate seit der Erstzulassung in Betrieb ist oder maximal 6.000 km gefahren wurde.
- 2.000 € für den Ankauf oder die Langzeitmiete pro reinem Elektrofahrzeug (BEV, FCEV) sowie für BEV mit Range (bis 70 g CO₂/km)
- 1.000 € für den Ankauf oder die Langzeitmiete pro Plug‑in‑Hybrid (bis 70 g CO₂/km)
Der Zuschuss wird nur dann gewährt, wenn der Händler einen Rabatt in gleicher Höhe einräumt. Dadurch ergibt sich bei einem Kauf:
- 4.000 € für E-Fahrzeuge
- 2.000 € für Plug‑in‑Hybride
Für Fahrschulen und Taxiunternehmen werden die Landesbeiträge verdoppelt, wodurch sich die Gesamtförderung entsprechend erhöht.
Weitere Zuschüsse
- 30 % bis max. 1.000 € für den Ankauf oder die Miete von E‑Motorrädern und leichten E‑Fahrzeugen (L1e-B, L2e, L3e, L5e, L6e und L7e)
- 30 % bis max. 1.500 € für den Ankauf von Lastenrädern
- 70 % bis max. 1.000 € für den Kauf, die Langzeitmiete oder Installation einer Heimladestation
Der Antrag ist beim Landesamt für Industrie und Gruben ausschließlich online über den Service der Landesverwaltung einzureichen.
Ansuchen des Beitrags
Die Förderung wird ausschließlich digital beim Landesamt für Industrie und Gruben beantragt.
Der Antrag auf Beitrag muss vor Beginn der Investition eingereicht werden – d.h. vor Ausstellung der Endrechnung bzw. vor Abschluss von Leasing‑/Mietverträgen – und erfolgt ausschließlich über das öffentliche System für die digitale Identität (SPID).
Erforderliche Angaben:
- Unternehmensdaten
- Tätigkeitsbeschreibung
- geplante Investitionen
- entsprechende Kostenvoranschläge
Nach getätigter Investition muss der "Antrag um Ausbezahlung" eingereicht werden, spätestens bis zum Jahresende, das auf die Förderzusage folgt.
- Rechnungen (nach Antragstellung ausgestellt)
- Leasing‑ oder Langzeitmietverträge
- Kaufvertrag bei Heimladestationen - abgeschlossen nach Einreichdatum des Förderantrages
- Kopie vom Fahrzeugschein
- Eigentumsnachweis
- Konformitätserklärung bei Lastenrädern
Aus den Ausgabenbelegen für den Ankauf des Fahrzeuges muss der vom Händler gewährte Rabatt eindeutig hervorgehen.
Kategorie | Beitrag Land | Beitrag Händler | Gesamt |
Elektroauto | 2.000 € | 2.000 € | 4.000 € |
Elektroauto für Fahrschulen / Taxis | 4.000 € | 2.000 € | 6.000 € |
Plug‑in‑Hybrid | 1.000 € | 1.000 € | 2.000 € |
Plug‑in‑Hybrid für Fahrschulen / Taxis | 2.000 € | 1.000 € | 3.000 € |
Elektro‑Scooter / Motorrad | 30 % bis 1.000 € | – | 30 % bis 1.000 € |
Lastenrad | 30 % bis 1.500 € | – | 30 % bis 1.500 € |
Heim‑Ladestation | 70 % bis 1.000 € | – | 70 % bis 1.000 € |