E-Mobilität: Förderungen für Privatpersonen

Beiträge für E-Fahrzeuge und Ladesysteme

Privatpersonen, öffentliche Körperschaften sowie Vereine und andere nicht gewinnorientierte Organisationen können Förderbeiträge für den Kauf oder die Nutzung von Elektrofahrzeugen und Ladesystemen erhalten. 

Die Südtiroler Landesregierung möchte mit diesen Beiträgen den Umstieg auf nachhaltige Mobilitätsformen fördern, um Emissionen aus Verbrennungsmotoren zu verringern und die Lebensqualität zu steigern. 

 

Geförderte Fahrzeuge 

Bezuschusst werden der Ankauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von neuen Elektrofahrzeugen. Ein Fahrzeug gilt auch dann, als „neu“, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Zulassung übergeben wird oder nicht mehr als 6.000 km gefahren wurde. 

Höhe der Förderung bei Kauf, Leasing oder Langzeitmiete
  • 2.000 € für reine Elektrofahrzeuge mit Batterie- oder Brennstoffzelle  
  • 2.000 € für Elektrofahrzeuge mit Range Extender, sofern sie max. 70 g CO₂ pro km ausstoßen 
  • 1.000 € für Plug-in-Hybride, die ebenfalls unter der Grenze von 70 g CO₂ pro km liegen 

Bei Fahrzeugkäufen muss der Händler mindestens denselben Rabatt gewähren wie das Land. Dadurch verdoppelt sich der Förderbetrag bei Käufen: 

  • insgesamt 4.000 € für vollelektrische Fahrzeuge 
  • insgesamt 2.000 € für Plug-in-Hybride 

Für Fahrzeuge der Klasse M1 (Personentransport) darf der Nettopreis ohne MwSt., Zulassung und Landesumschreibungssteuer 50.000 € nicht überschreiten. 

Zudem werden gefördert 

  • 30 % der Kosten, max. 1.000 €, für elektrische Motorräder und Fahrzeuge der Klassen L1e-B, L2e, L3e, L5e, L6e und L7e 
  • 30 % der Kosten, max. 1.500 €, für den Kauf eines E‑Lastenfahrrads mit mindestens 150 kg Gesamttragfähigkeit 

Diese Zuschüsse können mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden. 

 

Geförderte Ladesysteme 

Um den Einstieg in die Elektromobilität zu erleichtern, unterstützt das Land auch den Erwerb und die Installation privater Ladesysteme („Wallboxen“). 

Antragsberechtigt sind Personen oder Organisationen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Südtirol, die über einen geeigneten Abstellplatz für die Installation verfügen. 

Beitragshöhe

Pro Ladesystem werden 80 % der anerkannten Kosten, maximal 1.000 €, erstattet. Privatpersonen können bis zu drei Ladesysteme fördern lassen. 

Gefördert werden
  • Kauf und Installation von fixen (nicht mobilen) Ladestationen inkl. möglicher Kosten für einen eigenen Stromanschluss 
  • Bereitstellung eines Ladesystems über einen Dienstleistungsvertrag (mindestens drei Jahre), inklusive eventuellem Eigenerwerb am Ende der Vertragslaufzeit 
  • Anschluss- und Installationsarbeiten für Ladestationen, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden 

 

Antragsverfahren 

Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt jeweils nach den Stichtagen 31. März, 31. Juli und 31. Oktober. 

Es handelt sich um einen Online-Dienst der Landesverwaltung. Für die Nutzung ist eine digitale Identität (SPID) oder die aktivierte Bürgerkarte erforderlich. Bei Schwierigkeiten bietet die zuständige Stelle Unterstützung an. 

Der Förderantrag muss vor Beginn der Investition und im gleichen Jahr der geplanten Ausgabe gestellt werden. Pro Fahrzeugkategorie kann eine Privatperson nur alle zwei Jahre einen Antrag einreichen. Kostenvoranschläge oder genaue Angaben zu den geplanten Ausgaben müssen beigelegt werden. 

Nach Abschluss der Investition ist zusätzlich ein „Antrag um Ausbezahlung“ einzureichen – spätestens bis 31. Dezember des Jahres nach der Genehmigung. 

Beizulegen sind unter anderem:
  • Kopie der Rechnung und Erklärung des begünstigten Rechtssubjekts, die bestätigt, dass die genannten Ausgaben effektiv getätigt wurden 
  • Kopie des Fahrzeugscheins 
  • Konformitätserklärung des Lastenrades 
  • Bei Leasinggeschäften oder Langzeitmiete eine Kopie des entsprechenden Vertrages 

Aus den Ausgabenbelegen für den Ankauf des Fahrzeuges muss der vom Händler gewährte Rabatt eindeutig hervorgehen. 

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