Pustertaler Bahnlinie ab 15.12. gesperrt
Ab Sonntag Schienenersatzverkehr
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Beschwerden

Die Fristen für Antwortschreiben sind gesetzlich geregelt

Für Beschwerden sende bitte eine E-Mail an contact@suedtirolmobil.info in deutscher, italienischer oder englischer Sprache oder fülle das Beschwerdeformular für Eisenbahnverkehrsdienste oder Busdienste aus und schicke es per E-Mail (contact@suedtirolmobil.info) oder Post (STA – Südtiroler Transportstrukturen AG, Infopoint Busbahnhof, Rittner Straße, 39100 Bozen) zurück.

Präzise Angaben zum Vorfall (Ort, Datum, Uhrzeit, Liniennummer, Fahrtrichtung usw.) sind für uns sehr wertvoll, damit wir deine Anfrage gezielt und rasch bearbeiten können.

Die STA – Südtiroler Transportstrukturen AG ist Teil der öffentlichen Verwaltung und erfüllt als Solche die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 241/1990 und garantiert somit eine Antwort auf eingegangene Beschwerden innerhalb von 30 Tagen. In besonderen Fällen, z.B. bei Beschwerden mit hoher technischer Komplexität, oder bei großer Nachfrage, kann sich die Beantwortung auf bis zu 60 Tage verzögern.

Wird die Beschwerde nicht innerhalb der genannten gesetzlichen Fristen beantwortet oder die gegebene Antwort ist nicht zufriedenstellend, kann der Nutzer nach 60 Tagen ab Einreichung der Beschwerde bei Bahnfahrten und nach 90 Tagen bei Busfahrten eine Beschwerde bei der nationalen Regulierungsbehörde für den Verkehr – Autorità di Regolazione dei Trasporti (ART) – einreichen. Dies kann mittels dem von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellten Dienst, welcher auf der folgenden Website beschrieben ist, erfolgen.:

Im Falle einer Antwort, die nach den oben genannten gesetzlichen Fristen erfolgt, hat der Nutzer gemäß den Bestimmungen der Maßnahme 6.2 des Anhangs A des Beschlusses Nr. 28/2021 der Regulierungsbehörde für den Verkehr (ART) das Recht auf eine automatische Entschädigung in Höhe von:

  • 10 % des Ticketpreises bei einer Antwort zwischen dem einundneunzigsten und dem einhundertzwanzigsten Tag nach dem Eingang der Beschwerde;
  • 20 % des Ticketpreises, wenn die Antwort nicht innerhalb des einhundertzwanzigsten Tages nach dem Eingang der Beschwerde erfolgt.
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