südtirolmobil Pass: Steuerlich absetzbare Ausgaben 2025

Ab sofort verfügbar: Übersicht der Abo-Ausgaben für den öffentlichen Nahverkehr

Die Ausgaben für Abos des öffentlichen Nahverkehrs können von der Einkommenssteuer (IRPEF) des Jahres 2025 abgezogen werden. Die Absetzbarkeit gilt auch für Abonnements von Familienangehörigen, die steuerlich abhängig sind.

Für südtirolmobil Pass Nutzerinnen und Nutzer werden die Ausgaben für 2025 bereits an die Agentur für Einnahmen (Agenzia delle Entrate) übermittelt, damit sie in der vorausgefüllten Steuererklärung, dem sogenannten „Precompilato 730“, berücksichtigt werden können.

Neu ab 2026

Ab diesem Jahr werden die Ausgaben auch für Nutzerinnen und Nutzer mit Prepaid-Vertrag automatisch an die Agentur für Einnahmen übermittelt, im Gegensatz zu den Vorjahren.

Welche Ausgaben sind absetzbar?

Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, muss die Zahlung mittels rückverfolgbarer Zahlungsmodalität (z. B. Bankomatkarte, Bankeinzug, Kreditkarte u.a.m.) erfolgen.

Barzahlungen werden nicht berücksichtigt. Im Falle von Kontrollen müssen die Zahlungsbelege der angegebenen Ausgaben aufbewahrt werden.

Welche Ausgaben werden nicht berücksichtigt?

  • Aufladungen, die bis zum 31.12.2025 nicht verbraucht wurden
  • Auslandsfahrten (z.B. nach Innsbruck)
  • Tiermitnahme
  • Fahrradmitnahme
  • Zahlungen für Radlboxen
  • Park&Ride-Gebühren
  • Nightliner
  • Kosten für Kartenduplikate
  • Versandkosten für Postpaid-Rechnungen

 

Wo finde ich die Übersicht der Abo-Ausgaben 2025?

Das PDF mit den abzugsfähigen Gesamtausgaben für 2025 kann unter folgendem LINK heruntergeladen werden.

In deinem südtirolmobil Account auf myportal.suedtirolmobil.info findest du sie demnächst sowohl in der Übersicht als auch im Bereich Belege bzw. Rechnungen denselben Link zum Download des PDFs für die Eintragung im Steuerformular 730.

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