Gestaltung Flächen für öffentliche Ladestationen 

Gestaltung und Kennzeichnung der Parkflächen an öffentlichen Ladestationen

Mit dem kontinuierlichen Ausbau der Elektromobilität in Südtirol und der wachsenden Zahl an installierten Ladepunkten entsteht die Notwendigkeit, öffentliche Ladestationen im gesamten Landesgebiet klar und einheitlich zu kennzeichnen. Um eine bessere Erkennbarkeit sicherzustellen und den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu entsprechen, wurde hierfür eine eigene Gestaltungsrichtlinie entwickelt.

Ein zentraler Punkt ist, dass die Stellflächen an den Ladestationen nicht als normale Parkplätze für Elektrofahrzeuge gedacht sind, sondern ausschließlich während des aktiven Ladevorgangs genutzt werden dürfen.

Für die Umsetzung der Beschilderung und der Bodenmarkierung rund um die Ladepunkte gelten einheitliche Standards. Die Stellfläche muss mindestens 5,0 x 2,5 Meter groß sein und wird durch eine 12 cm breite gelbe Linie begrenzt. Eine farbliche Füllung der Innenflächen ist nicht vorgesehen.

Als Symbol kommt das Piktogramm „Ladesäule + Kabel“ zum Einsatz. Es wird sowohl auf der Bodenmarkierung aus thermoplastischem Material als auch auf der vertikalen Beschilderung verwendet. Die Abmessungen der thermoplastischen Markierung betragen 120 × 160 cm, sie wird mittig zur Fahrspur und in Fahrtrichtung angebracht.

Die vertikale Beschilderung muss eindeutig verdeutlichen, dass es sich hierbei nicht um Parkplätze, sondern um Stellflächen für die Zeit des Aufladens handelt. Als zentrales Element der Beschilderung dient das Verkehrszeichen „Halteverbot“ in Verbindung mit dem Zeichen „Abschleppzone“ (79/e art. 120 C.s. – zona rimozione), ausgeführt im Format 40 × 60 cm. Ergänzend dazu wird ein weiteres Schild mit dem Piktogramm „Ladesäule + Kabel“ mit dem Hinweis „ausgenommen Elektrofahrzeuge beim Aufladen / eccetto veicoli elettrici durante la ricarica“ angebracht. 

Weitergehende Informationen sind der beigefügten Gestaltungsrichtlinie zu entnehmen.

 

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