I passeggeri stanno per salire sul treno

Pendlerbonus 2020

Kleine Entschädigung für Ausfälle und Verspätungen im regionalen Zugverkehr

Fast 6.000 Zugpendler*innen erhalten am 14. Februar den Pendlerbonus gutgeschrieben: als kleine Entschädigung für Ausfälle und Verspätungen im regionalen Bahnverkehr.

Das Warten auf den Zug ist mitunter vergebens, aber zumindest nicht ganz umsonst: Bei allzu häufigen Ausfällen und Verspätungen fallen für die Eisenbahnunternehmen Vertragsstrafen an, die dann vom Mobilitätsressort des Landes an die betroffenen Pendler*innen in Form einer Gutschrift weitergereicht werden.

Anrecht auf maximal 50 Euro Pendlerbonus pro Jahr haben Fahrgäste, die regelmäßig mit den Zügen der lokalen Eisenbahnunternehmen Trenitalia und SAD unterwegs sind. Der Pendlerbonus wird an die betreffenden Fahrgäste für jene Monate ausbezahlt, in denen sie mindestens 30 Bahn-Entwertungen mit Südtirol Pass oder Euregio Family Pass getätigt haben.

Demnach erhalten heuer 5.938 Personen den Pendlerbonus für das Jahr 2020, insgesamt werden rund 130.000 Euro ausbezahlt. Die Daten liegen detailliert vor, sodass die Höhe des Pendlerbonus für jeden einzelnen Fahrgast, für jede Bahnlinie und für jeden Monat genau berechnet wird.

1.027 Personen erhalten demnach den Höchstbetrag von 50 Euro gutgeschrieben. Insgesamt 2.197 Personen erhalten weniger als 10 Euro, das sind vor allem jene, bei denen die erforderlichen 30 Bahn-Entwertungen nur in einem oder in zwei Monaten des Jahres 2020 erreicht worden sind.

Den Fahrgästen mit Südtirol Pass bzw. mit Euregio Family Pass wird der Pendlerbonus mit 14. Februar 2022 gutgeschrieben. Der Betrag wird entweder zum Restguthaben dazugerechnet (bei Prepaid-Karten) oder mit der nächsten Südtirol-Pass-Rechnung als Gutschrift verbucht.

Gut zu wissen: Pendlerbonus ist Teil der Qualitäts-Charta

Eine finanzielle Entschädigung für Bahnfahrgäste im Falle von wiederholten Zugverspätungen und Ausfällen ist in der zwischen den Eisenbahnunternehmen und der Verbraucherzentrale abgestimmten Qualitäts-Charta vorgesehen. Die Maßnahme beruht auf der EU-Verordnung Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten der Bahnfahrgäste und zielt indirekt auch darauf ab, die Qualität der Eisenbahndienste im Sinne der Kunden zu gewährleisten und weiter zu verbessern.

Finanziert werden die Bonuszahlungen über einen Teil der in den Dienstverträgen des Landes Südtirol mit Trenitalia und SAD vorgesehenen monatlichen Vertragsstrafen für Verspätungen und Zugausfälle. Vertragsstrafen fallen dann an, wenn der prozentuelle Anteil an Verspätungen pro Monat eine bestimmte, für jede Bahnlinie festgelegte Quote um mehr als einen Prozentpunkt übersteigt. Als „Verspätung“ gilt, wenn die im Fahrplan angegebene Ankunftszeit der Züge um mehr als 5 Minuten überschritten wird, wobei zu präzisieren ist, dass Verzögerungen in vielen Fällen auf technische Defekte, auf Wartungs-  oder Bauarbeiten an der Eisenbahninfrastruktur zurückzuführen sind.

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