Förderungen nachhaltige Mobilität (Gemeinden, Kondominien, Unternehmen)

Beiträge zur Förderung der nachhaltigen Mobilität

Das Land unterstützt Maßnahmen, die eine nachhaltige Alltagsmobilität stärken. Gefördert werden Investitionen und Projekte, die das Radfahren und Zufußgehen attraktiver machen und die Intermodalität verbessern. Darunter fallen unter anderem:

  • sichere Radabstellanlagen
  • Ankauf oder Leasing von Fahrrädern
  • E-Carsharing sowie
  • Projekte zur Stärkung nachhaltiger Mobilität.

 

Neu förderfähig sind E-Bike to Work, Bike- und Carsharing sowie die Realisierung von Umsteigeknoten.

Voraussetzung ist, dass die Initiative klar auf das Vermeiden, Verlagern oder Verbessern von Verkehr im Alltag abzielt.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die MyCivis-Dienste der Landesverwaltung. Einreichtermine sind jeweils der 31. März und der 31. August. Die Formulare variieren je nach Antragsteller.

Wer kann ansuchen?
  • Öffentliche Körperschaften (z. B. Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, öffentliche Einrichtungen)
  • Private Rechtssubjekte (Unternehmen, Vereine, Tourismusorganisationen mit Sitz in Südtirol)
  • Kondominien
Wo kann man ansuchen?

Alle Voraussetzungen und Bewertungskriterien sind im Beschluss der Landesregierung vom 29. April 2025, Nr. 283 geregelt (Lexbrowser - Beschluss vom 29. April 2025, Nr. 283).

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